Erasmus+-Leitfaden · Akkreditierung

Erasmus+-KA1-Fristen – Aufruf 2026

Aktualisiert für den Aufruf 2026 · Verfasst von der Trainerin bzw. dem Trainer, die bzw. der ihn vermittelt

Eine Seite mit allen wichtigen KA1-Terminen dieses Aufrufs, abgeglichen mit dem Programmleitfaden. Setzen Sie ein Lesezeichen; wir aktualisieren sie bei jedem Aufruf.

AKTIONFRISTWER KANN EINEN ANTRAG STELLEN
Erasmus-Akkreditierung (KA120) 29. September 2026, 12:00 Uhr Brüsseler Zeit Schulen, Organisationen der beruflichen Bildung und der Erwachsenenbildung – einzeln oder als Konsortialkoordinator – Akkreditierungen, die im Rahmen des Aufrufs 2026 vergeben werden, sind ab dem 1. Februar 2027 gültig
Akkreditierte Projekte (KA121) – jährlicher Förderantrag 19. Februar 2026, 12:00 Uhr Brüsseler Zeit Organisationen, die bereits über eine Erasmus-Akkreditierung verfügen – Projekte beginnen am 1. Juni; keine Qualitätsbewertung – alle zulässigen Anträge werden gefördert
Kurzzeitprojekte (KA122) 19. Februar 2026, 12:00 Uhr Brüsseler Zeit Jede förderfähige Organisation – keine Akkreditierung erforderlich – Eine zweite Runde bis zum 1. Oktober ist möglich, wenn Ihre nationale Agentur eine solche öffnet

Abgeglichen mit dem Erasmus+-Programmleitfaden, Aufruf 2026. Bestätigen Sie die Angaben immer auf der Website Ihrer nationalen Agentur – zweite Runden und nationale Einzelheiten können abweichen.

Nie wieder eine verpassen: Fügen Sie diese Fristen Ihrem Kalender hinzu (.ics – funktioniert mit Outlook, Google Kalender und Apple Kalender; enthält Erinnerungen zwei Wochen und drei Tage vor jedem Termin).

Der Rhythmus eines Mobilitätsjahres

Zu verstehen, warum die Termine dort liegen, wo sie liegen, erleichtert die Planung:

  • Februar (19., 12:00 Uhr Brüsseler Zeit) – das große Tor. Sowohl Kurzzeitprojekte (KA122) als auch die jährlichen Förderanträge akkreditierter Organisationen (KA121) enden hier, für Projekte mit Beginn 1. Juni.
  • Juni–Dezember – die Projekte beginnen. Die Phasen der Personalmobilität erreichen ihren Höhepunkt im Juli und Oktober.
  • September (29.) – das Tor zur Akkreditierung (KA120), für Akkreditierungen, die ab dem 1. Februar 2027gültig sind. Beachten Sie die Reihenfolge: Im September akkreditieren lassen, im folgenden Februar Fördermittel beantragen, ab Juni reisen.
  • Oktober (1.) – wenn Ihre nationale Agentur eine zweite Runde für Kurzzeitprojekte öffnet, endet sie hier.

Praktische Konsequenz: Wenn Sie Kurse für Ihr Personal planen, wurde das Budget für einen Kurs im Juli 2027 beantragt im Februar 2027 und – bei akkreditierten Organisationen – durch einen Antrag ermöglicht, der im September 2026eingereicht wurde. Anbieter, die ihren Kalender für 2027–28 früh veröffentlichen, sind nicht einfach großzügig; sie orientieren sich daran, wie Ihre Förderung tatsächlich funktioniert. (Das ist auch der Grund, warum wir unseren Kalender 18 Monate im Voraus veröffentlichen.)

Zweite Runden: Planen Sie nicht damit

Nationale Agenturen können eine zweite Runde mit einer Frist im Oktober öffnen. Manche tun dies in den meisten Jahren, andere nie; die Ankündigung erfolgt auf der Website der jeweiligen Agentur. Betrachten Sie eine zweite Runde als glücklichen Zusatz, nicht als Grundlage Ihrer Planung – die Februarrunde ist die entscheidende Frist, um die Sie Ihr Jahr planen.

Häufige Fragen

Sind die Fristen in allen Ländern gleich?

Die Fristen des Aufrufs gelten europaweit und sind im Programmleitfaden festgelegt. Was von Land zu Land unterschiedlich ist: ob eine zweite Runde geöffnet wird (jede nationale Agentur entscheidet darüber und kündigt sie auf ihrer Website an) sowie die nationalen Prioritäten.

Zu welcher Uhrzeit schließen die Antragsfristen tatsächlich?

12:00 Uhr mittags nach Brüsseler Zeit – nicht um Mitternacht. Mehr Anträge scheitern um 12:01 Uhr, als irgendjemand zugibt. Reichen Sie den Antrag am Vortag ein.

Wann beginnen die geförderten Aktivitäten?

KA122- und KA121-Projekte aus der Februarrunde beginnen am 1. Juni desselben Jahres. Akkreditierungen, die im Rahmen des Aufrufs 2026 vergeben werden, werden am 1. Februar 2027 gültig.

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